Über uns
Der Forderungseinzug in Polen hat seine Besonderheiten. Diese können dem deutschen Gläubiger die Durchsetzung seiner Forderungen erheblich erschweren, ganz zu schweigen von möglichen Sprach- und Kommunikationsproblemen.
Um Ihre Forderungen in Polen erfolgreich einzutreiben, haben wir daher das erste deutsch-polnische Inkassounternehmen, die S&G Inkasso Sp. z o.o. (GmbH polnischen Rechts) gegründet. Unser Unternehmen wird von erfahrenen Juristen geleitet, die mit dem Forderungseinzug sowohl in Polen als auch in Deutschland bestens vertraut sind.
Unsere polnische Hauptniederlassung hat ihren Sitz in Poznań und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Poznań eingetragen, unsere deutsche Zweigniederlassung hat ihren Sitz in Köln und ist dort im Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen. Außerdem ist unser Unternehmen beim Oberlandesgericht Köln als Inkassodienstleister in Deutschland registriert und zugelassen worden. Die Registrierung finden Sie auch im Internet unter der Adresse www.rechtsdienstleistungsregister.de.
Wir bieten Ihnen einen umfassenden und fachmännischen Forderungseinzug Ihrer Forderungen in Polen. Als Ansprechpartner stehen Ihnen unsere deutschsprachigen Mitarbeiter in unserem Kölner Büro zur Verfügung, die Sie vom Beginn bis zum Abschluss Ihres Auftrages betreuen.
Dienstleistungen
Unsere Leistungen umfassen präventive Maßnahmen, wie die Zahlungsüberwachung und Nutzung unseres Inkassostempels und den Einzug von Forderungen durch außergerichtliche Mahnverfahren oder das gerichtliche Mahn- bzw. Klageverfahren sowie das Zwangsvollstreckungsverfahren.
Wir möchten Sie im Folgenden mit unserem Leistungskatalog vertraut machen:
Forderungseinzug
Der Forderungseinzug umfasst das außergerichtliche Mahnverfahren, an das sich erforderlichenfalls das gerichtliche Mahn- bzw. Klageverfahren sowie ein Zwangsvollstreckungsverfahren anschließt.
Unsere Tätigkeit beginnt regelmäßig damit, dass wir uns verlässliche Informationen über die Vermögensverhältnisse des Schuldners beschaffen, um die Durchsetzbarkeit Ihrer Forderung soweit wie möglich von Anfang an sicherzustellen. Diese Informationen bilden die Grundlage für unser Inkassoverfahren.
Als sehr wichtiges Element für eine erfolgreiche Tätigkeit setzen wir dabei die persönliche Kontaktaufnahme zum Schuldner ein mit dem Ziel, diesen möglichst zu einer außergerichtlichen und zügigen Begleichung der Verbindlichkeiten zu bewegen.
Falls dies nicht zum Erfolg führt, betreuen wir Sie umfassend auch bei deren gerichtlicher Geltendmachung und Durchsetzung. Wir leiten dann alle erforderlichen gerichtlichen Schritte ein und betreiben sodann das Zwangsvollstreckungsverfahren, mit dem Ziel, Ihre Forderung möglichst schnell und reibungslos zu realisieren. Wir sind darauf bedacht, Ihren Aufwand auf ein notwendiges Minimum zu begrenzen, so dass wir so selbstständig wie möglich arbeiten.
Zahlungsüberwachung
Um den Einzug notleidender Forderungen durch Inkassomaßnahmen möglichst zu vermeiden, bieten wir auch die laufende Zahlungsüberwachung Ihrer Außenstände bei polnischen Schuldnern an. Dadurch kann das Risiko von Forderungsverlusten erheblich vermindert werden.
Uns ist klar, wie empfindlich das Verhältnis zu Ihrem Geschäftspartner ist. Wir stimmen daher den Maßnahmenkatalog im Rahmen der Zahlungsüberwachung im Einzelnen mit Ihnen ab und werden gegenüber Ihrem Kunden nur tätig, wenn Sie uns hierzu auffordern. Über jede einzelne Maßnahme werden Sie vorab von uns unterrichtet.
Zu den Maßnahmen der Zahlungsüberwachung können gehören:
- eine telefonische Erinnerung Ihres Kunden bei abgelaufenen Zahlungsfristen,
- eine Befragung Ihres Kunden, um die Gründe für den Zahlungsverzug zu erfahren,
- eine intensive telefonische Kontaktaufnahme zu Ihrem Kunden bei weiterem Zahlungsverzug,
- schriftliche Zahlungsaufforderungen und Mahnungen,
die Androhung gerichtlicher Schritte und weiterer Konsequenzen im Falle einer beharrlichen Zahlungsverweigerung.
Sollten diese Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, bieten wir ihnen den Forderungseinzug zu unseren günstigen Konditionen an. Diese führen wir stets nur aufgrund eines ausdrücklichen Auftrages aus.
Inkassostempel
Die Nutzung eines so genannten Inkassostempels auf Rechnungen stellt in Polen eine verbreitete und wirksame Präventionsmaßnahme dar. Durch den Stempel werden Ihre Kunden darüber informiert, dass die Zahlung des Rechnungsbetrages von einem polnischen Inkassounternehmen überwacht wird und die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung der Rechnung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Zur Verwendung auf Ihren Rechnungen erhalten Sie unseren Inkassostempel für einen vereinbarten Zeitraum gegen eine feste Nutzungsgebühr.
Unser Honorar
Unsere Vergütung wird mit Ihnen individuell vereinbart. Für jeden Einzelauftrag erheben wir lediglich eine geringe Bearbeitungsgebühr. Dass mit Ihnen vereinbarte weitere Honorar wird nur fällig, wenn unsere Tätigkeit erfolgreich beendet wird. Es besteht auch die Möglichkeit, den Schuldner mit den Kosten unserer Inanspruchnahme zu belasten.
Rufen Sie uns an, senden Sie uns eine E-Mail. Wir werden uns dann unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Unsere AGBs finden Sie im Anhang.
Kontakt
S&G Inkasso Sp. z o.o.
Zweigniederlassung Köln
Hansaring 88
50670 Köln
Mobil.: +49 (0)177 – 412 33 22
Fax: +49 (0)3212 – 379 66 99
E-Mail: info@sg-inkasso.de